Rücknahme von Verpackungen

Für ELANTAS ist umweltverträgliches Wirtschaften insgesamt von zentraler Bedeutung. So haben wir unter anderem ambitionierte Ziele für die Reduktion von Abfällen festgelegt.

Wir setzen uns darüber hinaus dafür ein, Abfall wo es geht, zu vermeiden. Wo wir diesen nicht vermeiden können, arbeiten wir stetig daran, diesen zu minimieren.

Dies betrifft natürlich auch die Verpackungen unserer Produkte und wie wir damit umgehen. Durch die Rückgabe der gebrauchten Verpackungen können Sie dazu beitragen, dass möglichst viele Rohstoffe dem Wirtschaftskreislauf wieder zugeführt werden.

Grundsätzliche Rücknahmevoraussetzungen und Hinweise

  • Die Verpflichtungen des  Verpackungsgesetzes umfassen die Rücknahme und Verwertung restentleerter Verpackungen. Nach chemieeinheitlicher Definition bedeutet dies – je nach Aggregatzustand – tropffrei, rieselfrei oder spachtelrein. Um dies zu erlauben, sind alle Verpackungen der ELANTAS grundsätzlich restentleerbar - gemäß den Anforderungen des VCI - gestaltet.
  • Zurückzugebende Verpackungen müssen prinzipiell das Etikett bzw. die Kennzeichnung des letzten Füllgutes lesbar tragen.
  • Gesetzliche Vorgaben erfordern für die Verpackungsrücknahme (Gültigkeitsbereich des Abfallrechtes) eine entsprechende Dokumentation. Daher verlangen alle Rücknahmepartner ein Liefer-, Annahme- oder Rückgabeprotokoll als Basis für Ihre Mengenstromnachweise.
  • auch in restentleertem Zustand müssen Gefahrstoff- und Gefahrgutverpackungen so behandelt werden, dass keine Gefahr von ihnen ausgeht. Verschließbare Verpackungen müssen deshalb fest verschlossen und nicht mehr verschließbare in einer dichten Umhüllung transportiert werden.
  • Der Gesetzgeber hat zwar eine Rücknahmepflicht für den Vertreiber, aber keine Rückgabepflicht für den Entleerer erlassen, d.h. die Inanspruchnahme der Rücknahmeeinrichtungen ist für unsere Kunden freiwillig. In jedem Falle trägt der Abfallbesitzer die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit des gewählten Entsorgungsweges.
  • Informationen über Annahmestellen, Bedingungen und ähnliche gezielte Details ändern sich erfahrungsgemäß relativ häufig.  Deshalb trägt diese Broschüre alle wichtigen Informationsquellen zusammen, die aktuelle, maßgeschneiderte Detailinformationen anbieten.
     

Kombi-IBC

Welche Kombi-IBC setzt ELANTAS ein?

ELANTAS setzt nur restentleerbare Kombi-IBC mit Rücknahmegarantie des Herstellers ein.

Wer nimmt diese Kombi-IBC zurück?

Jeder Kombi-IBC trägt Hinweise, Unterlagen oder die notwendige Telefon- oder Faxnummer für den Rücknahme-Service des jeweiligen Herstellers.  Kombi-IBC können aber auch den Betrieben der Rekonditionierbranche zugeführt werden.

Was kostet die Rücknahme?

Sind die untenstehenden Bedingungen eingehalten, ist die Abholung und Rücknahme kostenfrei.

Welche muss der Kombi-IBC erfüllen?

Generell müssen die Container leer, unbeschädigt, äußerlich sauber, im Wesentlichen unverrostet, dicht verschlossen sein und das letztgültige ELANTAS-Etikett tragen.

Steht ELANTAS für weiterbenutzte Kombi-IBC ein?

Die Antwort lautet hier: „Nein“. ELANTAS kann nicht für Verpackungen einstehen, deren letzte Befüllung nicht ein ELANTAS-Produkt war.  Für Rücknahme und Verwertung ist der jeweilige Letztbefüller verantwortlich.

Was geschieht mit den zurückgenommenen Kombi-IBC?

Die Container werden je nach Zustand und Vorprodukt gereinigt, ggf. mit neuer Kunststoffblase versehen und wiederverwendet. Auch das Material einer evtl. ersetzten Blase wird werkstofflich oder energetisch verwertet.

Rücknahme-Service der Packmittelhersteller:

SCHÜTZ GmbH & Co. KGaA Tel.: 02626 / 77-0F Fax: 02626 / 77-532 www.schuetz.net/de

(Rückhol-Ticket-Fax download möglich)

Kontakt-Adressen der Rekonditionierbranche:

NCG Buchtenkirchen GmbH Tel.: 0471 / 72434 Fax: 0471 / 76959 www.ibc-container.eu

Verwertungsgemeinschaft Industrieverpackungen GbR www.viv-net.de

Verband der Deutschen Fassverwertungsbetriebe Tel.: 0211 / 556166 Fax: 0211 / 556466

www.vdf-net.de
 

Stahlfässer ³200 l, Kunststoffdeckel-fässer ³60 l bzw. -spundfässer ³120 l

Welche Fässer setzt ELANTAS ein?

ELANTAS   setzt   nur   grundsätzlich   wiederverwendbare   Kunststoff- und   Stahlfässer   ein. Letztendlich entscheidet aber der Zustand (Beschädigungen, Restanhaftungen etc.), u.U. aber auch die Natur des Inhaltsstoffes über die tatsächliche Rekonditionierbarkeit der Fässer.

Wer nimmt die Fässer zurück?

Die Durchführung der Rücknahme erfolgt durch die unten gelisteten Unternehmen der Rekonditionierbranche. Bei der Auswahl des Rekonditionierers muss grundsätzlich auf die Eignung seiner Anlagen für den betreffenden Inhaltsstoff geachtet werden.

Was kostet die Rücknahme?

Wie schon oben erwähnt bestimmt der Zustand der Fässer und u.U. die Natur des Inhaltsstoffes den Aufwand der Verwertung (Rekonditionierung, d.h. Wiederverwendung, oder stoffliche bzw. energetische Verwertung). Je nach Fasstyp und Marktsituation können Erlöse erzielt werden oder sind Zuzahlungen nötig.  Die Erlöse / Kosten werden zwischen dem Entleerer und dem Rekonditionierer vereinbart und ausgeglichen, ebenso wie eine ggf. gewünschte Abholung der Gebinde.

Folgende Gesellschaften nehmen bundesweit Fässer zurück:

Verwertungsgemeinschaft Industrieverpackungen GbR www.viv-net.de

Verband der Deutschen Fassverwertungsbetriebe e.V. Tel.: 0211 / 556166 Fax: 0211 / 556466 www.vdf-net.de

Witt & Co. GmbH Tel.: 040 / 7310670 Fax: 040 / 7321796 www.awico.com

Hemeyer Verpackungen GmbH Tel.: 03493 / 73421 Fax: 03493 / 76982 www.hemeyer.de

Fass Braun GmbH Tel.: 02331 / 91567-0 Fax: 02331 / 91567-67 www.fass-braun.de

Rhein-Fass GmbH & Co.KG Tel.: 0621 / 67033-10 Fax: 0621 / 67033-11 www.rhein-fass.de

Bayern Fass GmbH Tel.: 08251 / 8899-0 Fax: 08251 / 8899-3 www.bayern-fass.de

Hans Friedsam GmbH & Co. KG Tel.: 02131 / 272999 Fax: 02131 / 272922 www.fass-friedsam.de

Carl Meyer GmbH Tel.: 0511 / 580232 Fax: 0511 / 587981
 

Nicht rekonditionierfähige Kunststoffverpackungen

Welche nicht rekonditionierfähigen Kunststoffverpackungen setzt ELANTAS ein?

Dies sind meist klassische Einwegverpackungen, die sich entweder nicht oder nicht wirtschaftlich wiederverwenden lassen. Darunter fallen: Deckelfässer < 60 l, Kanister, Kartuschen etc.

Wer nimmt solche Verpackungen zurück?

Zwecks Verwertung bzw. Entsorgung dieser Verpackungen wenden Sie sich bitte vorrangig an Ihre lokalen Entsorgungsfachbetriebe.

Soll ELANTAS nicht rekonditionierfähige Verpackungen zurücknehmen und der Verwertung zuführen, so sind diese restentleert, frachtfrei und auf Gefahr des Käufers zurückzusenden.  

Was kostet die Rücknahme?

Der Transport und die Verwertung erfolgen zu Lasten des Kunden. Vereinbarung sind zu treffen.

Welche Bedingungen müssen die Verpackungen erfüllen?

Die Verpackungen müssen restentleert sein. Restanhaftungen dürfen nicht miteinander reagieren.
 

Nicht rekonditionierfähige Stahlblechverpackungen

Welche nicht rekonditionierfähigen Stahlgebinde setzt ELANTAS ein?

Einwegverpackungen aus Stahlblech sind nicht rekonditionierfähig, wenn sie nicht oder nicht wirtschaftlich wiederverwendet werden können, z. B. Dosen, Hobbocks, Kanister etc.

Wer nimmt nicht rekonditionierfähige Stahlgebinde zurück?

Zwecks Verwertung bzw. Entsorgung dieser Verpackungen wenden Sie sich bitte vorrangig an Ihre lokalen Entsorgungsfachbetriebe.

Soll ELANTAS nicht rekonditionierfähige Verpackungen zurücknehmen und der Verwertung zuführen, so sind diese restentleert, frachtfrei und auf Gefahr des Käufers zurückzusenden.  

Was kostet die Rücknahme?

Der Transport und die Verwertung erfolgen zu Lasten des Kunden. Vereinbarung sind zu treffen.

Welche Bedingungen müssen die Verpackungen erfüllen?

Die Verpackungen müssen restentleert sein. Restanhaftungen dürfen nicht miteinander reagieren.
 

Kartonagen

Welche Kartonagen setzt ELANTAS ein?

Die von ELANTAS verwendeten Kartonagen sind grundsätzlich recyclingfähig. Zur Vermeidung von Verunreinigungen des Produkts durch die Verpackung und umgekehrt werden, wenn erforderlich, Kunststoff-Inliner verwendet.

Wer nimmt diese Kartonagen zurück?

Die Rücknahme und Verwertung von Kartonagen wird von der „Organisation für Wertstoffentsorgung“, kurz RESY, garantiert. Unsere Kartonagenlieferanten sind Lizenznehmer des RESY-Zeichens und drucken das Zeichen auf die Verpackung auf.

Wer ist der Entsorgungspartner vor Ort?

Operativ zurückgenommen wird Pappe von der Vereinigung für Wertstoffrecycling (Vfw). Den nächstgelegenen Vfw-Partner erfahren Sie telefonisch unter der nebenstehenden Nummer.

Was kostet die Rücknahme?

In der Regel erzielen unverschmutzte Pappabfälle Erlöse.  aher wird die Kosten- und Erlösregelung zwischen dem Entleerer und dem gewählten Vfw-Partner getroffen.

Welche Annahmebedingungen müssen die Kartonagen erfüllen?

Generell müssen die zurückzugebenden Kartonagen unverschmutzt, produktfrei und trocken sein.

Kontakt-Adressen:

Organisation für Wertstoffentsorgung RESY OfW GmbH Tel.: 06151 / 9294-22 Fax: 06151 / 9294-522 www.resy.de

Vereinigung für Wertstoffrecycling Reclay Vfw GmbH Tel.: 0221 / 580098-0 Fax: 0221 / 580098-777 www.vfw-ag.de


Fibertrommeln

Wer nimmt Fibertrommeln zurück?

Fibertrommeln können über die Vereinigung für Wertstoffrecycling (Vfw), zurückgegeben werden, wodurch sie einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt werden. Den nächstgelegenen Vfw-Partner können Sie unter der nebenstehenden Telefonnummer erfragen.

Welche Bedingungen müssen die Trommeln erfüllen?

Die Trommeln müssen restentleert und unverschmutzt sein. Gegebenenfalls enthaltene Inliner von Gefahrstoffen bzw. Gefahrgütern müssen entfernt werden. Es dürfen keine Produktreste mehr enthalten sein, die zu Gefährdungen führen könnten.

Was kostet die Rücknahme?

Die Kosten für die Rücknahme und Verwertung der Fibertrommeln wurden bereits durch ELANTAS  entrichtet. Wie bei allen industriellen Rücknahmesystemen umfasst dies nicht eine evtl. Containergestellung und den Transport zur Annahmestelle.

Kontakt-Adressen:

Vereinigung für Wertstoffrecycling Vfw – Reclay GmbH Tel.: 0221 / 580098-0 Fax: 0221 / 580098-777 www.vfw-ag.de
 

Paletten

Welche Paletten setzt ELANTAS ein?

ELANTAS setzt standardmäßig die wiederverwendungsfähigen Chemiepaletten der Typen CP1 bis CP9 ein.

Wer nimmt gebrauchte Paletten zurück?

Intakte Paletten können nach Gebrauch jeweils über den lokalen Palettenhandel, oft unter Erzielung eines Erlöses, zurückgegeben werden. Die Paletten dürfen keine Kontaminationen aufweisen und müssen i.d.R. nach CP-Größen sortiert sein.

Wie werden nicht wiederverwendbare Paletten entsorgt?

Nicht wiederverwendbare Paletten können zum Altholz gegeben werden. Ist das Holz durch Chemikalien verunreinigt, sind Entsorgungswege zu wählen, die eine sichere Entsorgung der kontaminierten Paletten garantieren. Der Entsorgungsweg hängt in diesem Fall von den Eigenschaften der verunreinigenden Chemikalie ab.